E-Rezept ab Januar 2024:
Zuerst muss Ihre Versichertenkarte für das Quartal eingelesen sein, nur dann kann die Ausstellung eines e-Rezeptes erfolgen, sowie Bestellungen für Rezepte aufgenommen werden.
Die Abholung der Medikamente ist am Folgetag in der Apotheke mit der Versichertenkarte möglich.
Ausgenommen sind Privatrezepte, BtM-Rezepte, Verbandstoffe, Blutzuckerteststreifen, Nadeln und Hilfsmittel.
Hier erfolgt übergangsweise noch die Verordnung auf Papier-Rezept.