Aus aktuellem Anlass:

Wir bitten Sie bei Atemwegsinfekten, Fieber, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Erbrechen, Durchfall

eine FFP 2 Maske zu tragen.

Bei positivem Coronaschnelltest kommen Sie nach telefonischer Terminvergabe bitte mit FFP2 Maske!

 

 

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E-Rezept ab Januar 2024:

 

Zuerst muss Ihre Versichertenkarte für das Quartal eingelesen sein, nur dann kann die Ausstellung eines e-Rezeptes erfolgen, sowie Bestellungen für Rezepte aufgenommen werden.

Die Abholung der Medikamente ist am Folgetag in der Apotheke mit der Versichertenkarte möglich.

Ausgenommen sind Privatrezepte, BtM-Rezepte, Verbandstoffe, Blutzuckerteststreifen, Nadeln und Hilfsmittel.

Hier erfolgt übergangsweise noch die Verordnung auf Papier-Rezept.

                       

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